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1337. Juni 19. Krakau.

XIII kal. Jul.

Janislaus, Erzbisch. v. Gnesen, übermittelt den Äbten v. Lubes (Leubus), St. Vincenz (zu Bresl.) u. Kamenz die Berufungserklärung des Joh. v. Brest, Klerikers d. Diöz. Wladyslaw, als Sachwalters des päpstl. Nuntius Galh. de Carceribus etc. a. d. apostol. Stuhl gegen ihre Zitation: Der päpstl. Nuntius Galh. hätte v. weil. P. Joh. XXII. († 1334 Dez. 4) den gemessenen Befehl erhalten, die v. d. Breslauer Kan. Heinr. v. Drogus u. Nik. v. Bancz u. andern geistl. u. weltl. Personen während der Suspension u. nach d. Tode des Bresl. Bisch. Heinr. (I. v. Würben † 1319 Sept. 23) eingezogenen Einkünfte unter Aufhebung jeder Appellation f. d. päpstl. Kammer einzuziehen. Zu diesem Zwecke hätte er beide Bresl. Kan. vor sich nach Krakau gefordert, jedoch vergeblich; dann wäre vor ihm i. Oppeln Nik. v. Bancz erschienen, den er wegen Ungehorsams exkommunizieren mußte. Hiergegen hätte derselbe unter Verschweigung der Wahrheit zur Erlangung der Rechtsverwahrung vor dem päpstl. Stuhl an die v. Papste hiermit beauftragten Äbte v. Leubus, St. Vincenz u. Kamenz appelliert. P. Benedikt XII. hätte ihm die Aufträge s. Vorgängers, P. Joh. XXII., erneuert, trotzdem hätten sie den Nuntius Galh. nach Bresl. auf die Oktave St. Barthol. (Aug. 31) vorgefordert. Es sei aber bekannt, daß den Nuntius Galh., als er m. s. Gefolge nach Bresl. i. d. Geschäften der päpstl. Kammer kam, Rat u. Bger trotz des Sicherheitsbriefes auf Anstiften des Nik. v. Bancz mit dem Tode bedrohten, der m. s. Helfershelfern ihm bis zur Stunde nachstellte u. öffentl. gedroht hätte, als K. Joh. v. B. den Nuntius nach Bresl. einlud, ihn zu erschlagen od. zu vergiften, so daß er v. Bresl. aus nur auf Umwegen u. unter dem Schutz des Hzgs Konr. v. Oels die Bresl. Diöz. hätte verlassen können. In Bresl. sei er seines Lebens nicht sicher (s. Reg. 5931), wohl aber i. Krakau unter dem Schutz des Kgs v. Polen. Deshalb verwerfe der Nuntius die Vorforderung der drei Äbte, die zudem keine Jurisdiktion über ihn hätten etc. [Über diese Vorgänge vgl. a. C. Grünhagen, K. Joh. v. B. u. Bisch. Nanker v. Bresl., Sitz.-Ber. d. Wiener Akad. d. Wiss. (1864), S. 587].

U. d. Z. der Bresl. Domkustos Klemens.


A. d. päpstl. Reg. abgedr. b. Theiner, Mon. Pol. I, 388 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.